Medizinische Ausnahmegenehmigungen

Grundsätzlich ist die Einnahme von Medikamenten zur Leistungssteigerung im Sport verboten. Welche Substanzen, aber auch Methoden, unter dieses Verbot fallen, ist in der aktuellen Verbotsliste der WADA aufgeführt. Diese Liste wird jedes Jahr überarbeitet und gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Informationen darüber, ob ein auf dem deutschen Markt zugelassenes Medikament dopingrelevant ist, gibt die NADA sowohl auf Anfrage als auch über die Datenbank NADAmed.

Muss jedoch eine Substanz oder Methode zur Heilung einer Erkrankung zwingend angewandt werden, bedarf es in den meisten Fällen einer medizinischen Ausnahmegenehmigung oder eines Attestes. Das Verfahren ist im Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (International Standard for Therapeutic Use Exemptions geregelt und muss strengstens eingehalten werden. Verfahrensfehler können dazu führen, dass ein positiver Dopingbefund nicht gerechtfertigt ist und der Athlet gesperrt werden muss.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Internetseite der NADA www.nada-bonn.de.